Die Hausordnung des TV Kotthausen 1921 e. V. ist für alle Besucher der Turnhalle verbindlich. Diese ist sowohl im Eingangsbereich der Turnhalle als auch im Anbau ausgehangen und kann auch als PDF heruntergeladen werden.

1.     Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für den gesamten zusammenhängenden Gebäudekomplex der Turnhalle des TV Kotthausen 1921  e. V. inkl. der Umlage.

2.     Zweckbestimmung

Die Sporthalle darf nur für sportliche Zwecke verwendet werden. Jede andere Veranstaltung (Versammlungen, Theateraufführungen, Lehrgänge o. ä.) bedarf der Sondergenehmigung des Vorstandes.

3.     Rauchverbot

Im gesamten Innenbereich der Sporthalle (inkl. Vorraum, Umkleiden und Anbau) besteht absolutes Rauchverbot.

4.     Verzehr von Speisen und Getränken

Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist ausschließlich im Vorraum, den Umkleiden und im Anbau gestattet. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.

5.     Tiere

Der Aufenthalt von Tieren in den Räumlichkeiten ist verboten.

6.     Schuhwerk

Die Halle darf nur mit Schuhwerk mit nicht färbender Sohle betreten werden. Die Hallenturnschuhe sind erst nach Betreten des Gebäudes anzulegen. Schuhe die vorher im Freien getragen wurden dürfen in der Halle nicht benutzt werden.

7.     Aufsichtspflicht

Die Halle darf zur Sportausübung nur benutzt werden, wenn der jeweils verantwortliche Übungsleiter anwesend ist. Das Betreten der Umkleideräume durch Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist verboten.

8.     Gerätenutzung
Der Auf- und Abbau von Geräten darf nur in Anwesenheit des zuständigen Übungsleiters oder des Hauswarts vorgenommen werden. Die Einrichtungen und alle Sport- und Übungsgeräte müssen schonend und mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Alle Geräte sind nach der Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Das Schleifen und Schieben der Gerätschaften, die eine Beschädigung verursachen, ist zu unterlassen. Die Sicherheit der Geräte und Einrichtungen ist vor Gebrauch durch den Übungsleiter zu überprüfen. Der Übungsleiter ist dafür verantwortlich, dass schadhafte Geräte sofort aus dem Betrieb gezogen werden und dem Hauswart Meldung gemacht wird. Für mutwillig und fahrlässig verursachte Schäden haftet der Benutzer.

9.     Bälle und Ballspiele

Ballspiele sind nur mit speziellen Hallenbällen erlaubt. Die Benutzung von präparierten Bällen (z.B. mit Harz oder Ähnlichem), die Schaden am Bodenbelag verursachen können, ist verboten. Unkontrollierte Ballspiele sind zu unterlassen. Ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle oder deren Einrichtungen verursachen können.

10. Geräuschentwicklung
Unnötiges Toben und Lärmen ist zu vermeiden. Hupen sind verboten. Die Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (insb. Nachtruhe) sind einzuhalten.

11. Haftungsausschluss
Der TV Kotthausen 1921 e. V. haftet nicht, wenn Garderobe oder sonstige Gegenstände abhandenkommen oder beschädigt werden. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Aufbewahrungsräume und Abstellplätze zu sorgen.

12. Brandschutz
Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden. Der Benutzer hat bei allen Veranstaltungen für einen ausreichenden und qualifizierten Ordnungsdienst zu sorgen.

13. Weitere Verantwortlichkeiten des Übungsleiters

Der Übungsleiter trägt die Verantwortung, dass die Halle und Geräte- und Umkleideräume sauber und ordnungsgemä߸ verlassen werden. Dazu gehört insbesondere, dass alle Lichter gelöscht, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht und die Fenster und Türen verschlossen sind.

14. Schlüsselberechtigung
Schlüsselberechtigung haben nur die dem Vorstand gemeldeten Übungsleiter bzw. Vertreter des TV Kotthausen 1921 e. V.. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige beim Vorstand ist unzulässig.

15. Reinigung
Die Sporthalle inkl. Umkleiden und Vorraum wird regelmäßig vom Hauswart gereinigt. Der Vorstand legt den entsprechenden Reinigungsplan fest.

16. Hallenbelegungsplan
Der Hallenbelegungsplan ist einzuhalten. Unvorhergesehene Änderungen sind mit dem Hauswart abzustimmen und unverzüglich zu melden.

17. Anordnungsbefugnis
Zum Schutz der Interessen des TV Kotthausen 1921 e. V. aus dieser Hausordnung haben der Hauswart, der zuständige Übungsleiter und der Vorstand des TV Kotthausen 1921 e. V. Anordnungsbefugnis und nehmen in Vertretung des Vorsitzenden das Hausrecht wahr. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

18. Vermietungen

Die Hausordnung gilt ebenso für Personen, die die Räumlichkeiten des TV Kotthausen 1921 e. V. gemietet haben.

19. Maßnahmen des Vorstands

Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der TV Kotthausen 1921 e. V. vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung der Räumlichkeiten zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.

20. Schlussbestimmungen

Bei widerrechtlicher Benutzung der Anlagen ist jegliche Haftung durch den TV Kotthausen 1921 e. V. ausgeschlossen.

Diese Hausordnung wurde am 10.10.2016 vom Vorstand beschlossen und tritt am 11.10.2016 in Kraft.

 

Der Vorstand